Am 15. Juni 2026 fand in Löwenstein die öffentliche Veranstaltung „Bürgerinformation zum Erhalt der Fachklinik Löwenstein“ der Stadt Löwenstein, gemeinsam mit dem Berater Jürgen Loga statt, in deren Rahmen die Ergebnisse einer sogenannten „KI-Studie“ vorgestellt wurden. Die Präsentation enthielt zahlreiche als „Fakten“ bezeichnete Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der stationären Gesundheitsversorgung und zur Rolle der Lungenfachklinik Löwenstein.
Bei einer fachlichen Prüfung der dargestellten Inhalte zeigt sich jedoch, dass wesentliche Aussagen nur eingeschränkt belastbar sind und teilweise sachliche Fehler enthalten. Dies gilt insbesondere für die Darstellung der Krankenhausreform, die bereits in den grundlegenden Annahmen und Schlussfolgerungen erhebliche fachliche Schwächen aufweist. Darüber hinaus wurden weder die jeweils spezifischen Datenquellen noch die methodischen Annahmen der Analyse transparent offengelegt. Eine unabhängige Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse ist damit aus Sicht der SLK-Kliniken nicht gewährleistet.
Neben diesen qualitativen Einschränkungen ist zu berücksichtigen, dass die „KI-Studie“ eine stark auf die Interessen und Perspektive der Stadt Löwenstein ausgerichtete Betrachtung darstellt. Die Analyse fokussiert die Situation der Lungenfachklinik Löwenstein isoliert und blendet dabei die übergeordneten strategischen Zielsetzungen der Gesundheitsversorgung im Stadt- und Landkreis weitgehend aus.
Demgegenüber verfolgt die SLK-Medizinstrategie 2030 einen ganzheitlichen Ansatz. Sie betrachtet die Weiterentwicklung des gesamten SLK-Verbundes und bewertet einzelne Standorte nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit den medizinischen, wirtschaftlichen und strukturellen Anforderungen einer zukunftsfähigen Krankenhausversorgung. Genau hierin liegt der wesentliche Unterschied zwischen der Perspektive der Gemeinde Löwenstein beziehungsweise des Beraters Jürgen Loga und der strategischen Ausrichtung des SLK-Verbundes.
These:
Die Klinik Löwenstein erfüllt die neuen Kriterien für die Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform, bei einer Verlagerung würden Leistungsgruppen verloren gehen.
Fakt:
Das Gegenteil ist der Fall: Der Großteil der Fälle aus der Thoraxchirurgie und der Schmerztherapie werden durch den Leistungsgruppen-Grouper automatisch in die Allgemeine Chirurgie und in die Allgemeine Innere Medizin getriggert. Bestehende und auch in der Zukunft aufgrund von Fachkräftemangel zu erwartende Besetzungsschwankungen können die Zuweisung v.a. der Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie und damit die Patientenversorgung in zwei der vier Kliniken der Fachklinik Löwenstein existenziell bedrohen.
Durch eine potentielle Verlagerung im Rahmen der SLK-Medizinstrategie 2030 werden die Fachbereiche an zwei Standorten zusammengeführt. Hierdurch sollen langfristig die Anforderungen der Krankenhausreform – insbesondere Spezialisierung, Mindestmengen und Qualitätskriterien (z.B. Personal) – besser erfüllt werden. Größere, interdisziplinär aufgestellte Standorte bieten langfristig bessere Voraussetzungen für stabile Personalstrukturen und medizinische Qualität.
Hintergrundinformationen zur Leistungsgruppensystematik im Rahmen der Krankenhausreform:
Ein zentrales Instrument der Reform ist künftig die Zuteilung von Leistungsgruppen. Diese dienen dazu, Krankenhausleistungen bundesweit einheitlich zu strukturieren und besser zu steuern. Eine Leistungsgruppe umfasst medizinische Leistungen, die ein Krankenhaus nur dann anbieten darf, wenn es bestimmte personelle, technische und qualitative Anforderungen erfüllt.
So soll sichergestellt werden, dass komplexe Behandlungen nur dort durchgeführt werden, wo auch die nötige Erfahrung und Ausstattung vorhanden sind. Zukünftig erfolgt deshalb die Krankenhausplanung Leistungsgruppen-basiert und nicht mehr wie bisher mit der Zuteilung von Fachabteilungen. Die Entscheidung des Landes hat direkte Auswirkungen auf die zukünftige Struktur der Krankenhausversorgung. Nur wenn eine Leistungsgruppe zugewiesen wird, kann ein Krankenhaus auch in Zukunft entsprechende Behandlungen abrechnen und erbringen. Leistungen außerhalb der genehmigten Leistungsgruppen dürfen dann nicht mehr erbracht werden – oder werden nicht mehr finanziert.
In Baden-Württemberg erfolgt die Zuweisung der Leistungsgruppen durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Die Grundlage für die Zuweisung durch das Ministerium bilden die Leistungsdaten 2024 (erbrachte Fälle der Kliniken).
These:
Die gesetzlichen Grundlagen zur Krankenhausreform liegen noch nicht abschließend vor, es sollen noch Anpassungen vorgenommen werden.
Fakt:
Die Anpassungen zu dem am 12.12.2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurden bereits vorgenommen. Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Damit liegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Krankenhausreform vor.
These:
Fachkliniken sind von der Krankenhausreform nicht betroffen
Fakt:
Auch spezialisierte Einrichtungen unterliegen künftig klar definierten Struktur- und Qualitätsanforderungen. Zudem gelten für Fachkliniken besondere Kriterien, etwa hinsichtlich der Spezialisierung auf bestimmte Leistungsgruppen.
Im Rahmen des Zuweisungsprozesses der Leistungsgruppen durch das Sozialministerium wurde fristgerecht zum 31. Oktober 2025 ein Antrag auf Einstufung der Fachklinik Löwenstein als Fachklinik (Level F) gestellt. Bis spätestens 31. Dezember 2026 erhält die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH den finalen Bescheid über die Zuweisung der Leistungsgruppen.
These:
Im Falle einer Verlagerung kommt es zu Verschlechterung der Versorgungsqualität aufgrund möglicher Personalverluste
Fakt:
Dieses Risiko ist unbestritten. Im Gegenteil: Die Medizinstrategie benennt Personalrisiken ausdrücklich. Daraus folgt aber nicht, dass Veränderung unmöglich ist, sondern dass sie professionell begleitet werden muss.
Die Unternehmensleitung sieht Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung als wesentliches Handlungsfeld. Erforderlich sind verlässliche Perspektiven, Standortangebote, individuelle Lösungen und ein strukturiertes Changemanagement.
Wichtig ist: Auch der Erhalt bestehender Strukturen ist nicht risikofrei. Bei unveränderter oder teilweiser Fortführung steigen ebenfalls Risiken – etwa durch wachsende Qualitätsanforderungen und personelle Ausdünnung, etwa aufgrund des demografischen Wandels und wirtschaftlichem Druck.
These:
Im Fall einer Verlagerung kommt es zum Rückgang der Patientenzahlen in den Fachbereichen Pneumologie, Thoraxchirurgie und Thorakale Onkologie
Fakt:
Ein Rückgang der Patientenzahlen infolge einer Verlagerung ist nicht belegt. Die hohe medizinische Qualität und Spezialisierung Löwensteins werden ausdrücklich anerkannt und sind ein zentraler Bestandteil der Entwicklung des SLK-Verbunds.
Für spezialisierte Leistungen ist nicht allein die Entfernung zum bisherigen Standort entscheidend, sondern die Qualität, Verlässlichkeit und Zukunftsfähigkeit des Angebots. Zudem wird es auch Patientengruppen geben, für die sich die Anfahrt sogar verkürzt beziehungsweise für die die Leistungen des SLK-Verbundes durch die geografische Veränderung attraktiver werden.
These:
Die notwendigen Investitionen (z.B. für Instandhaltung) für den Standort Löwenstein würden sich wirtschaftlich ausgleichen mit den zu tätigenden Investitionen im Falle der Verlagerung.
Fakt:
Die wirtschaftlichen Herausforderungen des Standorts Löwenstein sind erheblich. Neben einem strukturellen Defizit besteht ein hoher Investitionsbedarf in zweistelliger Millionenhöhe.
Investitionen sind notwendig, aber ihre Förderfähigkeit ist entscheidend. Nach aktueller Ausgestaltung des Transformationsfonds sind vor allem Maßnahmen zur Konzentration, Modernisierung, Um- und Neustrukturierung förderfähig. Vorhaben, die überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen, sind dagegen voraussichtlich nicht förderfähig.
Die Förderfähigkeit ist für einen Klinikverbund in kommunaler Trägerschaft ein wesentlicher Faktor, den es bei strategischen Überlegungen zu berücksichtigen gilt.
These:
Die Verlagerung der Fachklinik könnte zu einer zunehmenden Frustration und Radikalisierung in der Bevölkerung führen.
Fakt:
Dass mögliche Veränderungen Verunsicherung auslösen, ist nachvollziehbar und wird ernst genommen. Gerade bei Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Zuweisern bestehen verständlicherweise Sorgen und Fragen zur zukünftigen Entwicklung.
Die Antwort auf diese Verunsicherung kann jedoch nicht darin bestehen, notwendige Strukturentscheidungen grundsätzlich zu vermeiden. Entscheidend ist vielmehr, die Gründe transparent darzulegen, die Umsetzung sorgfältig zu planen und die Betroffenen aktiv einzubinden.
Eine zentrale Rolle kommt in diesem Zusammenhang auch einer sorgfältigen, fundierten und qualitativ hochwertigen Berichterstattung zu. Eine sachliche und ausgewogene Darstellung der Fakten trägt wesentlich dazu bei, Vertrauen zu schaffen und Polarisierung entgegenzuwirken. Entscheidend ist, dass unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt, Hintergründe verständlich eingeordnet und Entwicklungen transparent nachvollziehbar gemacht werden. Nur so kann eine informierte öffentliche Diskussion entstehen, die auf Wissen statt auf Spekulation oder Emotionen basiert.