
Die PET/CT ist eine Kombination aus zwei unterschiedlichen bildgebenden Untersuchungsverfahren, der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und der Computertomographie (CT) in einem Einzelgerät. Beide Verfahren funktionieren ganz unterschiedlich und liefern daher wichtige ergänzende Krankheitsinformationen.
Bei der PET wird eine leicht radioaktive Substanz injiziert, die bestimmte Zellfunktionen erfasst. In den meisten Fällen wird dafür "FDG" verwendet, ein Fluor-18 markierter Traubenzucker. Nach der Ruhephase kann die Verteilung und spezifische Anreicherung im Körper sichtbar gemacht, z. B. von Tumoren oder aktiven Hirnbereichen.
Eine Zuordnung aktiver Regionen zu anatomischen Strukturen ist mit der PET alleine jedoch nicht möglich. Dies wird erst durch die Kombination des PET-Bildes mit der CT möglich. Mit diesem röntgengestützten Verfahren werden exakte Schnittbilder des Körpers mit einer räumlichen Auflösung von 0,4 Millimetern erstellt, die eine genaue Darstellung der anatomischen Strukturen ermöglichen.
So können Stoffwechselvorgänge oder Zellfunktionen (PET) mit den exakten anatomischen Strukturen (CT) in einem Fusionsbild in exakte Überlagerung gebracht werden.
Für die Diagnostik stehen an den SLK- Kliniken verschiedene PET-Tracer zu Verfügung.
18F-Fluordeoxyglucose (überwiegende Anzahl der Tumore)
18F-PSMA (bei Prostatakarzinom)
Die PET ist ein nuklearmedizinisches Untersuchungsverfahren, welches mit Hilfe radioaktiv markierter Moleküle die Messung und räumliche Darstellung verschiedenster Stoffwechselprozesse des Körpers erlaubt. Die größte praktische Bedeutung hat derzeit die Untersuchung des Zucker-Stoffwechsels, der bei nahezu allen bösartigen Tumoren deutlich gesteigert ist und auf diese Weise deren Nachweis ermöglicht.
Hierbei wird eine minimale Dosis eines chemisch abgewandelten Zuckermoleküls (FDG: Fluorodeoxyglukose) intravenös injiziert, welches sich wie der natürliche Zucker im Tumor oder in einer Entzündung anhäuft und ihn auf diese Weise "chemisch entlarvt". Durch andere markierte Substanzen lassen sich weitere typische Eigenschaften eines Tumors wie Zellvermehrung (Tumorwachstum) oder Sauerstoffversorgung untersuchen, die von erheblicher Bedeutung für eine medikamentöse (z. B. Chemotherapie) oder Strahlenbehandlung sind (z. B. bei Prostata-Karzinom oder neuroendokrinen Tumoren).
Zu den Einsatzgebieten der PET/CT zählen neben den Krebserkrankungen auch entzündliche, neurodegenerative sowie kardiologische Erkrankungen.
Im Rahmen eines ausführlichen Aufklärungsgesprächs werden dem Patienten zunächst Zweck, Ablauf, Risiken und Nebenwirkungen der Untersuchung erläutert. Dann legt der Arzt einen intravenösen Zugang (meist am Handrücken oder in der Ellenbeuge), über den die für die Untersuchung benötigte radioaktive Substanz in die Blutbahn gespritzt wird.
Nach einer Wartezeit von 60-90 Minuten (je nach Art der Untersuchung) hat sich die markierte Substanz über den jeweils untersuchten Stoffwechselprozess spezifisch auf die Körperzellen verteilt. Anschließend beginnt die eigentliche PET/CT-Untersuchung, die ca. 30 Minuten dauert. Der Gesamtaufwand beträgt je nach Untersuchung ca. 2-3 Stunden.
Während des gesamten Aufenthaltes befindet sich der Patient unter ständiger Überwachung durch das medizinische Personal.
a) Gundlage g-BA-Beschluss und QS-Vereinbarung KBV/GKV-SV (Kassenleistung)
1. Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
2. Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
6. Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms.
7. Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten
- mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren
Oder
- mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs (CUP).
8. Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.
9. Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen.
10. Staging-Untersuchungen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung von aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen.
b) ASV-Indikationen
Zugelassene Indikationen bei gesetzlich versicherten Patienten, die im Rahmen einer ASV (ambulate spezialärztliche Versorgung) behandelt werden:
Im Zusammenhang mit § 137e SGB V definierte besondere Qualitätsanforderungen sind zu beachten.
Die Untersuchung erfolgt ausschließlich auf ärztliche Anforderung. Gerne über das schriftliche Anmeldeformular durch den zuweisenden Arzt.