Die stationäre Einweisung von Notfallpatienten kann jederzeit erfolgen. Die Notfallambulanz ist rund um die Uhr besetzt. Bei der Einweisung von Patienten zu geplanten Operationen bitten wir um Anmeldung im Sekretariat oder der Ambulanz zur Planung der Bettenbelegung.
Unser Klinikdirektor ist zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten ermächtigt. Das heißt:
Bei Überweisungen aller anderen Fachärzte gestattet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ausschließlich eine Untersuchung und Beratung (Ziffer 1 der BMÄ). Anschlussüberweisungen z. B. zur radiologischen Untersuchung oder zur Anästhesie sind nicht erlaubt.
Ambulante Operationen nach § 115b SGB V werden nach Überweisung durch Chirurgen oder Orthopäden oder als Institutsleistung durchgeführt.
Die Sprechstunde für Stomapatienten und Wundversorgung leitet Schwester Susanne Malcharek (Fachschwester für Stomapflege).