Während des Klinikaufenthalts

Komfort & Wahlleistungen

Die Regelleistungen sind bei Kassenpatienten abgedeckt und werden von allen Kostenträgern übernommen. Zusätzlich können Sie sog. Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu gehören die Unterbringung in einem Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer auf der Wahlleistungsstation oder die Behandlung durch den Chefarzt und alle anderen liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses. Wahlleistungen müssen Sie in der Regel dann selbst bezahlen. Über die Gewährung von Wahlleistungen werden wir mit Ihnen einen separaten Vertrag abschließen. Dies geschieht üblicherweise bei der Krankenhausaufnahme, kann aber auch, wenn Sie sich erst später für Wahlleistungen entscheiden, noch nachgeholt werden.

Telefon / TV / Internet

Telefon, TV und Internet steht Ihnen auf Wunsch gegen Gebühr am Bett zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt über eine aufladbare Chipkarte, die Sie an dem Wertkartenautomaten neben der Information im Eingangsbereich des Klinikums erhalten. Die Karte lässt sich individuell aufladen. Die Kaution von 20 Euro erhalten Sie bei Rückgabe der Karte wieder zurück. Weitere Hinweise erhalten Sie durch die Bedienungsanleitung in dem Nachttisch auf Ihrem Patientenzimmer. Ein Besuchertelefon, welches für externe Gespräche verwendet werden darf, befindet sich an der Information im Eingangsbereich.

Hygiene

Aktion Saubere Hände: Keine Chance den Krankenhausinfektionen

Häufiges und gründliches Händewaschen ist eines der besten Mittel, um sich vor Infektionen zu schützen. Waschen Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes regelmäßig die Hände mit Seife, insbesondere vor jeder Mahlzeit.

Essen & Trinken

Gesundes Essen in den SLK-Kliniken

Bei der Speisenzubereitung verwenden die Küchenleiter der SLK-Kliniken möglichst viele Lebensmittel ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe.

Die Vorteile für Sie:

  • Sie erleben den gesunden Genuss mit natürlichen Inhaltsstoffen
  • Die Speisen sind dadurch besser verträglich
  • Dem Risiko bei verschiedenen Erkrankungen, die auf Zusatzstoffe zurückzuführen sind, wird vorgebeugt.

Aufgrund von technischen Verfahren bei der Lebensmittelherstellung werden wir bei gewissen Produkten Zusatzstoffe deklarieren müssen. Diese sind auf den Speisekarten ersichtlich.

Basis für unsere hohe Qualität ist die gute Zusammenarbeit mit ausgesuchten, zertifizierten Lebensmittelherstellern und -lieferanten.

Die vier Küchen der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH

Gesunder Genuss mit natürlichen Inhaltsstoffen

Gesunde und ausgewogene Ernährung ist gerade für Menschen mit akuten Erkrankungen sehr wichtig. Wir legen deshalb Wert darauf, dass wir Ihnen jeden Tag eine gesunde und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verpflegung anbieten können. Beim täglichen Kochen verzichten wir bewusst auf alle Lebensmittel und Zusatzstoffen auf deklarierungspflichten Bestandteile.

Wir setzen deshalb bei der Auswahl unserer Lieferanten auf eine gute und langfristige Zusammenarbeit, überwiegend mit regionalen Partnern. Unter der Rubrik Lieferanten haben wir einen Auszug unserer Partner aufgeführt. Hier können Sie sich gerne näher erkundigen.

Wenn Sie Fragen an unser Küchenteam haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Service für unsere Patienten

Neben gesunder Ernährung ist uns der Service für unsere Patienten sehr wichtig. Unsere abwechslungsreichen Speisepläne stellen wir den Patienten am ersten Aufenthaltstag auf der Station zur Verfügung. Aus diesem Angebot kann frei gewählt werden - die vom Arzt verordnete Kostform (z.B. Diäten) werden dabei beachtet.

Unsere Menüassistentinnen kommen täglich zum Patienten und nehmen seine individuelle Bestellung für den Tag auf. Diese werden mit kleinen Handcomputern erfasst (Handheld), wie Sie dies sicherlich aus Restaurants kennen. Durch diesen Service können wir Ihnen ihr Essen - egal ob Frühstück, Mittag- oder Abendessen - so zusammenstellen wie Sie es möchten. Und dies tagesaktuell. Dieser Service wird von unseren Patienten sehr gerne angenommen.

Getränke

Getränke wie Tee und Mineralwasser stehen den Patienten auf allen Stationen kostenlos zur Verfügung. Der Genuss alkoholischer Getränke kann nur mit dem Einverständnis Ihres Arztes und in der von ihm erlaubten Menge geduldet werden. Wir setzen als bekannt voraus, dass sich Alkohol und Medikamente nur in den seltensten Fällen vertragen und dass bereits relativ geringer Alkoholkonsum in Verbindung mit der Einnahme von Medikamenten oder der Verabreichung von "Spritzen" ein hohes gesundheitliches Risiko bergen kann.

Private Elektrogeräte

Private Elektrogeräte im Krankenhaus – was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie eigene elektrische Geräte mitbringen. Gleichzeitig liegt uns die Sicherheit aller Patienten und Mitarbeitenden sehr am Herzen. Aus diesem Grund gelten einige wichtige Einschränkungen beim Mitführen und Verwenden privater Elektrogeräte, die auch zur Erfüllung gesetzlicher Regelungen, Vorschriften und Verordnungen notwendig sind.

Welche Geräte dürfen Sie mitbringen?
Sie dürfen Elektrogeräte verwenden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • CE-Kennzeichnung (Pflicht)
  • möglichst zusätzliche Sicherheitskennzeichen wie GS, VDE oder TÜV
  • Mitgebrachte Geräte dürfen nur zweckbestimmt betrieben werden und keine Defekte aufweisen
  • Mitgebrachte Geräte dürfen nicht das Wohlbefinden anderer Patienten beeinträchtigen

Was ist zu beachten?

  • Die Verwendung eigener Geräte geschieht auf eigene Verantwortung.
  • Die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung.
  • Die Haftung für Schäden, die den SLK-Kliniken Heilbronn GmbH durch von den Patienten mitgebrachte elektrische Geräte entstehen, richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  • Mitgebrachte notwendige personalisierte medizinische Geräte müssen dem Stationspersonal gemeldet werden.

Nicht erlaubt sind Geräte, die Wärme erzeugen wie zum Beispiel:

  • Heizkissen, Heizdecken, Heizlüfter
  • Heizlampen, Infrarotgeräte
  • Kochgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Tauchsieder
  • Klimaanlagen, Kühlgeräte, Kühlkissen
  • Bügeleisen
  • Akkus von E-Bikes oder E-Rollern
  • Powerbanks mit einer Kapazität über 27.000 mAh
  • Kerzen oder Geräte mit offener Flamme
  • Duftlampen, Aroma-Verdampfer oder Zerstäuber
  • Elektrische Insektenfallen

Auch der Gebrauch eigener Mehrfachstecker oder Steckdosenleisten ist nicht gestattet, da hiervon eine Brandgefahr ausgehen kann.

Auch der Gebrauch eigener Mehrfachstecker oder Steckdosenleisten ist nicht gestattet, da hiervon eine Brandgefahr ausgehen kann.

In spezifischen Bereichen kann die Nutzung von mobilem Internet, Mobiltelefonen und Smartphones zu Störungen und Beeinträchtigungen von medizinischen Geräten führen. Ein in diesen Bereichen ausgewiesenes Verbot der mobilen Endgeräte ist zu beachten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe – für Ihre Sicherheit und die aller anderen!

Datenschutz & Schweigepflicht

Das Personal des Krankenhauses unterliegt der Schweigepflicht und dem Datenschutz über alles, was mit Ihren persönlichen Daten und insbesondere mit Ihrer Krankheit zu tun hat. Mit Angehörigen, Freunden oder Bekannten kann Ihr Arzt über Ihren Gesundheitszustand nur reden, wenn Sie ihn zuvor von der Schweigepflicht entbinden. Das Pflegepersonal darf grundsätzlich keine Auskunft geben. An der Schweigepflicht liegt es auch, dass Angehörige von uns telefonisch nur sehr zurückhaltende Auskünfte über Sie bzw. Ihren Behandlungsverlauf erhalten. Werten Sie das bitte nicht als Unfreundlichkeit, sondern als Maßnahme, die die Schweigepflicht erfordert.

Entlassung

Sobald Sie nicht mehr der Krankenhausbehandlung bedürfen, bestimmt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt den Entlassungstermin. Verlassen Sie die Station nicht, bevor Ihnen der Entlassungsbericht für den Hausarzt ausgehändigt wurde. Ihre Entlassung meldet die Station automatisch an die Krankenhausverwaltung.

Bevor Sie uns verlassen, geben Sie bitte alle vom Krankenhaus entliehenen Sachen zurück. Vergessen Sie auch bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und Ihre evtl. bei uns hinterlegten Wertsachen mitzunehmen.