Geschäftsbereich Personal: Aufgaben

Personaldirektion

In Zeiten von Fachkräftemangel, Effizienzdruck, Digitalisierung und einem beständigen gesellschaftlichen Wertewandel wird das Personalwesen vor großen Herausforderungen gestellt. Die Personaldirektion verantwortet unter anderem die strategische Ausrichtung des Geschäftsbereichs Personal. Zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität widmet sich die Personaldirektion der Umsetzung der Ziele aus der Strategie ‚SLK-Kliniken 2023‘.

Durch den Einsatz von Verfahrensanweisungen, Checklisten und Abteilungshandbücher werden Anfragen und Vorgänge standardisiert und zeitnah bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die ständige Anpassung von rechtssicheren Rahmenbedingungen an die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Arbeitsrecht.

Die Personaldirektion wird in diesen Aufgaben von einer Assistentin und der Stabsstelle Personaldirektion unterstützt. Die Bereiche Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind der Personaldirektion ebenfalls untergeordnet.

Die Mitarbeit des Personaldirektors in der Arbeitsgruppe der QuMiK (Qualität und Management im Krankenhaus), als Sprecher des Arbeitskreises Personalmanagement der AKG (Allianz Kommunaler Groß-Krankenhäuser), und als stv. Mitglied im Gruppenausschuss „Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg ermöglicht einen Austausch über krankenhausspezifische Personalthemen und sorgt für Impulse für eine zeitgemäße Personalarbeit.

Personalabteilung

Die Personalabteilung fungiert als interner Dienstleister und stellt die Betreuung der Mitarbeiter und Vorgesetzten in den Mittelpunkt. Die Personalabteilung navigiert ihre Arbeit und Verantwortung in einem Spannungsfeld zwischen Mitarbeiter, Führungskräfte, Betriebsrat, Gesetzgeber, Tarifparteien, Arbeitgeber und den gesellschaftlichen Anforderungen.

Zu den vielfältigen Aufgabenbereichen gehören: Personaleinsatz und -planung, , vorbereitende Tätigkeiten für die Gehaltsabrechnung, Stellenbeschreibung und -bewertung, Personaladministration, Unterstützung bei der Personalführung, Personalservice, Organisationsentwicklung und die Beendigung und Umgestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Dazu sind Fachkenntnisse im Arbeitsrecht (inkl. Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht), Steuer- und Sozialversicherungsrecht und im Bereich der Zusatzversorgung erforderlich, die durch Fort- und Weiterbildungen regelmäßig erweitert und aktualisiert werden. 

Ein weiteres Aufgabenfeld der Personalabteilung ist der Bereich Zeitwirtschaft. Dazu gehören neben der Administration des Zeitwirtschaftssystems und der Anwenderbetreuung auch die Neuentwicklung und Änderung von Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung tariflicher und gesetzlicher Gegebenheiten.

Personalentwicklung

Die optimale Entwicklung von fachlichen und persönlichen Kompetenzen stellt die Basis für die Behandlungsqualität an unseren Standorten dar. Um unseren hohen Ansprüchen täglich gerecht zu werden, unterstützt die Personalentwicklung unsere Mitarbeitenden mit einem breiten Portfolio moderner Personalentwicklungsangebote.
 
Dazu gehören nicht nur eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen - in Präsenz und auch digital -  sondern auch Teamentwicklungsmaßnahmen und Coachings. So können wir in herausfordernden Situationen bestmöglich unterstützen. Zusätzlich unterhalten wir einen speziellen Prozess für Mitarbeitende mit Perspektive der unseren Mitarbeitenden die Chance gibt, strukturiert ihren persönlichen Karrierepfad in unserem Haus zu gehen.

Unser Portfolio wird ergänzt durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement , das in unserem Bereich angesiedelt ist, genauso wie alle Maßnahmen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie .
 

Zentrale Gehaltsabrechnung

Die Zentrale Gehaltsabrechnung betreut die rund 7.000 Mitarbeiter des SLK-Verbundes und weitere externe Unternehmen und arbeitet dabei eng mit der Personalabteilung und der Personalentwicklung der SLK-Kliniken zusammen. Das Team der Zentralen Gehaltsabrechnung befasst sich mit der Aufgabe, die steigenden gesetzlichen Anforderungen, die Tarifverträge, die firmenspezifischen Arbeitsordnungen, die Betriebsvereinbarungen und die sich verändernden Entlohnungssysteme umzusetzen. Zu den Aufgaben gehören u.a.:

  • Die Anlage und Pflege der Mitarbeiterstammdaten im Personalmanagement- und Abrechnungssystem SAP-HCM
  • Die Erstellung und Zustellung der Gehaltsabrechnung im digitalen Gehaltsportal.
  • Die Weitergabe von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen an die zuständigen Stellen/Behörden.
  • Die Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern, Versicherungen zur betrieblichen Altersversorgung und anderen Behörden und Institutionen
  • Die Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei gehaltsspezifischen Fragen
  • Die Erstellung von Gehalts-/Verdienstbescheinigungen für Behörden und Institutionen

Stabsstelle Personaldirektion

Die Stabsstelle Personaldirektion beschäftigt sich überwiegend mit Themen aus dem arbeits-rechtlichen Bereich. Diese lassen sich in kollektivrechtliche und individualarbeitsrechtliche Fragestellungen unterteilen. Während im kollektivrechtlichen Bereich die Belange und Interessen der Gesamtheit aller Mitarbeiter betrachtet werden, befasst sich das  Individualarbeitsrecht mit Sachverhalten, die einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter betreffen.

Kollektivarbeitsrecht

Im Kollektivarbeitsrecht steht die Kooperation und Abstimmung mit dem Betriebsrat im Mittelpunkt. Bei Veränderungen im Betrieb findet eine Prüfung zur Wahrung und Kontrolle der Beteiligungsrechte des Betriebsrates statt. Zu speziellen Themen (bspw. Mitarbeiterfördergespräche) können Betriebsrat und Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen schließen. 

Individualarbeitsrecht

Im Rahmen des Individualarbeitsrechts berät die Stabsstelle Personaldirektion die Personalabteilung in rechtlichen Fragen rund um die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter und begleitet arbeitsrechtliche Prozesse. Zudem ist in diesem Bereich die Bearbeitung vertiefender arbeitsrechtlicher Fragestellungen angesiedelt.

Die betriebliche Altersversorgung sowie die Prüfung von Verträgen aus dem Personalwesen fallen zudem in das Aufgabengebiet der Stabsstelle Personaldirektion.

Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ist insbesondere zur Ausführung von Maßnahmen zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden sowie Erkrankungen zuständig. Der Aufgabenbereich des Betriebsarztes beinhaltet die Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jeglichen Fragestellungen, die den Arbeitsschutz betreffen, wie auch die arbeitsmedizinische Untersuchung von Arbeitnehmern, die Dokumentation und Auswertung der Untersuchungsergebnisse.
 
Der Betriebsarzt benötigt zudem ein gutes Verständnis für den Arbeitsprozess, um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und mögliches Gefährdungspotential beurteilen zu können. Der Betriebsarzt nimmt demnach vorwiegend eine arbeitsmedizinisch-beratende Funktion im Unternehmen ein.

Arbeitssicherheit

Der Bereich Arbeitssicherheit befasst sich mit der Beratung des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und sonstigen Fragestellungen zur Ergonomie. Die Arbeitssicherheit erfüllt ebenfalls eine sicherheitstechnische Überprüfungsfunktion. Die Arbeitssicherheit ist federführend an der Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen beteiligt.