Sozialberatung

Die Sozialberatung steht Ihnen in allen persönlichen und sozialrechtlichen Fragen zur Verfügung, die im Zusammenhang mit der Behandlung in unseren Kliniken auftreten.

Wir orientieren uns dabei an der individuellen Lebenssituation, dem sozialen Umfeld und den vorhandenen Möglichkeiten unserer Patienten. Wir bereiten z. B. mit Ihnen die häusliche Versorgung nach der Entlassung vor oder planen mit Ihnen die Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben durch eine Rehabilitationsmaßnahme.

Kostenfrei und vertraulich

Die Sozialberatung ist eine wichtige Ergänzung zur medizinischen und pflegerischen Versorgung im Krankenhaus. Die Beratung ist für Sie kostenfrei und vertraulich.

Kontakt

Einen Gesprächstermin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Ärzte und Pflegekräfte auf den Stationen sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Leistungsspektrum und gesetzliche Grundlagen

Die Beratung und Hilfestellung erfolgt in sozialrechtlichen, finanziellen oder akuten Notlagen (SGB V, Schwerbehindertenrecht SGB IX, Pflegeversicherung SGB XI, §1896 BGB):

  • Beratung und Vermittlung weiterführender ambulanter Dienste
  • Organisation von Pflegehilfsmitteln
  • Beratung und Hilfestellung bei Anträgen für Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegeantrag/Eilantrag)
  • Beratung und Einleitung von Kurzzeitpflege, stationärer Heimversorgung in Pflegeheimen sowie Hospizen
  • Beratung und Antragsweiterleitung aller medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beratung in Sachen General- und Vorsorgevollmacht bzw. Beratung und Anregung in Sachen gesetzlicher Betreuung
  • Kriseninterventionsgespräche
  • Beratung und Hilfestellung bei Erstantrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung
  • Vermittlung an fachspezifische Beratungsstellen (Suchtberatung, IAV-Stellen, Aidshilfe, Beratungsstelle für Familie und Erziehung, psychologische Beratungsstellen etc.) sowie an Selbsthilfegruppen