Hebamme

Hebamme

Das 7-semestrige Duale Hebammenstudium vermittelt alle notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen, die für die spätere selbständige Hebammentätigkeit im stationären sowie im ambulanten Bereich erforderlich sind. Dabei erfolgt die Wissensvermittlung auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik indem wir aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Hebammenwissenschaften, medizinischer- und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse einbeziehen.

Frauen, Kinder, Partner und Familien während der Schwangerschaft, Geburt und dem Wochenbett verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung der konkreten Lebenssituation in all ihren Facetten zu begleiten ist ein weiterer wichtiger Baustein des Studiums. Dabei wird Lernen als ein Prozess der eigenen beruflichen Biografie verstanden, die eine fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung impliziert.

Eckdaten zum Studium

Studienverlauf

Das Hebammenstudium dauert in Vollzeit 3,5 Jahre (7 Semester). Es beinhaltet einen berufspraktischen und hochschulischen Studienanteil mit je mindestens 2.200 Stunden.

Hierbei findet der hochschulische Studienanteil an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Stuttgart statt. Der berufspraktische Studienanteil erfolgt vorwiegend im Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn.

Der berufspraktische Studienanteil findet in folgenden Settings statt:

  • 1.280 h - Kreißsaal
  • 280 h - Wochen- und Neugeborenenversorgung
  • 80 h - Neonatologie
  • 80 h - Gynäkologie
  • 480 h - außerklinischer Praxiseinsatz bei einer freiberuflichen Hebamme oder am ambulanter hebammengeleiteter Einrichtung

Das Studium endet mit einer staatlichen schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.
Jeweils zum Wintersemester beginnt ein neuer Studiengang.

Studienvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife und erfolgreicher Nachweis der Studierfähigkeit, DELTA-Prüfung an der DHBW
  • Gesundheitliche Eignung
  • Ein Praktikum in einer geburtshilflichen Einrichtung wird empfohlen
  • Schulabschlüsse im Ausland müssen vom Regierungspräsidium anerkannt sein und der Allg. Hochschulreife entsprechen
  • Deutsche Sprachkenntnisse in Wort/Schrift – C1-Level

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