Klinisches Ethikkomitee (KEK)

Das klinische Ethikkomitee ist ein interdisziplinäres und Berufsgruppen- unabhängiges  Gremium das beratend dazu beitragen soll, Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als moralische Werte in die Behandlung der Patienten und im Miteinander einfließen zu lassen.

Die Möglichkeiten der modernen Medizin stellen sowohl Behandlungsteams und Patienten als auch  An- und Zugehörige (Betreuer und Bevollmächtigte) immer häufiger vor schwierige Entscheidungs-situationen, denen ethische Konflikte zugrunde liegen.

In diesen Konfliktsituationen bietet das Klinische Ethikkomitee Hilfe an. Es beschäftigt sich mit ethischen Fragestellungen des klinischen Alltags und berät Patienten und Mitarbeiter der Klinik.

Es dient der Beratung, Orientierung und Information und erteilt keine rechtlich verbindlichen Weisungen.

Das klinische Ethikkomitee soll vorrangig die ethische Kompetenz im Krankenhaus verbessern. Ziel des KEK ist es dabei, das Bewusstsein für ethische Probleme in der Praxis zu schärfen und die Verantwortungs- und Entscheidungsfähigkeit in schwierigen Situationen zu stärken.

Das Angebot

Ethikvisite

Regelmäßige Visiten finden auf den Intensivstationen unserer Klinik statt und dienen der steten Reflektion mit dem Thema Ethik. Dabei können sich die Mitarbeiter jeder Berufsgruppe beteiligen.

Ethikberatung

Bei Bedarf, sowohl für Mitarbeiter als auch für Patienten oder ihre Stellvertreter/ Bevollmächtigten zu Themen wie z.B. Patientenverfügung,
Anwendung der vier  ethischen  Prinzipien, Ablauf von ethischen Fallbesprechungen.

Kontaktaufnahme über E-Mail: ethikkomitee.pla@slk-kliniken.de oder Anfrage auf Station

Ethikkonsil

Wird bei Bedarf von den betreuenden Pflegekräften oder Ärzten angefordert.
Ein Mitglied des KEK informiert sich auf Station über den aktuellen medizinischen Stand, den (mutmaßlichen) Willen des Patienten, die Sorge der Angehörigen, die Probleme bei der Pflege.
Können die dabei im Vordergrund stehenden Fragen nicht konsiliarisch geklärt werden, wird die Durchführung einer ethischen Fallbesprechung empfohlen.

Ethische Fallbesprechung

Diese soll verschiedene Sichtweisen gleichberechtigt nebeneinander betrachten, ohne eine davon als falsch zu werten oder unterdrücken zu wollen.

Die Anfrage kann von allen Beteiligten gestellt werden (Angehörige, Patient, pflegerisches, therapeutisches und ärztliches Personal).

Ablauf:

Zunächst werden alle Beteiligten über den aktuellen medizinischen Stand unterrichtet, es wird erläutert, welche Handlungs-optionen möglich sind und der (mutmaßliche) Wille des Patienten wird eruiert.

Unter Anwendung der vier ethischen Grundprinzipien:

  • Selbstbestimmungsrecht des Patienten
  • Schadensvermeidung
  • Patientenwohl
  • Gerechtigkeit

werden die weiteren möglichen Vorgehensweisen besprochen. Ziel ist eine gut begründete, möglichst von allen Beteiligten akzeptierte, Handlungsempfehlung.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung verbleibt beim behandelnden Arzt.

Das Team

Derzeit gehören dem Gremium, Vertreter aus verschiedenen Bereichen der klinischen Versorgung an:

  • Pflege
  • Psychologie
  • Medizin
  • Medizinethik
  • Seelsorge