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Ausgabe von Blutprodukten

Im Institut für Laboratoriumsmedizin und in der Blutbank der SLK-Kliniken werden keine Transfusionen von Blutprodukten durchgeführt. Diese erfolgen ausschließlich durch die primär behandelnden Ärzte in deren anfordernden Kliniken und Praxen.

Die Ausgabe von Blutprodukten erfolgt über das Transfusionslabor, das 24 Stunden am Tag besetzt ist. Im Transfusionslabor befindet sich das zentrale Blutdepot der SLK-Kliniken, in dem folgende Blutprodukte zur Ausgabe bevorratet bzw. unmittelbar vor Bedarf hergestellt werden:

  1. Leukozytendepletiertes Erythrozytenkonzentrat
  2. Leukozytendepletiertes Erythrozytenkonzentrat – Babyabfüllung
  3. Leukozytendepletiertes Erythrozytenkonzentrat – bestrahlt
  4. Leukozytendepletiertes Erythrozytenkonzentrat – Babyabfüllung, bestrahlt
  5. Thrombozytenkonzentrat
  6. Thrombozytenkonzentrat – bestrahlt
  7. gefrorenes Frischplasma

Andere Produkte aus Blutplasma (z.B. Faktorenkonzentrate, Fibrinkleber, Humanalbumin) werden über die Zentralapotheke der SLK-Kliniken bevorratet und ausgegeben.

Das Transfusionslabor befindet sich in der Ebene A5 des Klinikum am Gesundbrunnen. Ein direkter Zugang ist über den Wirtschaftshof möglich.

Die Telefon-Nr. des Transfusionslabors ist 07131/49-2164
Die Telefax-Nr. des Transfusionslabors ist 07131/49-2189

Blutprodukte sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Abgabe zur Anwendung erfolgt auf der Grundlage folgender Richt- und Leitlinien, die auf Grund des Transfusionsgesetzes normativen Charakter haben.

  1. Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul Ehrlich Institutes zur Gewinnung und Anwendung von Blutprodukten

  2. Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutprodukten

  3. Für die Ärzteschaft innerhalb der SLK-Kliniken und diejenigen Einrichtungen des Gesundheitswesen, die sich der gemeinsamen Transfusionsverantwortung durch Herrn PD Dr. Dr. Andreas Pickert unterstellt haben, gilt zusätzlich die Dienstanweisung "Transfusion der SLK-Kliniken".

Die Abgabe von Blutprodukten ist nicht ohne vorhergehende blutgruppen-serologische Untersuchungen möglich. Folgende Untersuchungen sind zwingend vorgeschrieben:

Produkt

Blutgruppenbestimmung

(siehe unten)

serologische Verträglichkeitsprobe

(= Kreuzprobe)

Erythrozytenkonzentrat

erforderlich

1 Röhrchen EDTA Vollblut

erforderlich

1 Röhrchen EDTA Vollblut

Thrombozytenkonzentrat

erforderlich

1 Röhrchen EDTA Vollblut

nicht erforderlich

Frischplasma

erforderlich

1 Röhrchen EDTA Vollblut

nicht erforderlic

Bei Patienten, die chronisch transfusionsbedürftig sind, ist eine vollständige Blutgruppenbestimmung (AB0-Eigenschaften, Serumgegenprobe, Rh-D-Antigen, ggf. Rh-Untergruppe, Kell-Antigen, Antikörpersuchtest) nur bei der erstmaligen Inanspruchnahme des Transfusionslabors zu bestimmen. Der Untersuchungsumfang bei Folgetransfusionen richtet sich nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul Ehrlich Institutes zur Gewinnung und Anwendung von Blutprodukten.

Die Anforderung von Blutprodukten erfolgt mit dem maschinen lesbaren EDV-Anforderungsbeleg des Instituts für Laboratoriumsmedizin und der Blutbank. Dieser muss wegen des Rezeptcharakters sowohl die Unterschrift des anfordernden Arztes, wie ggf. auch die Unterschrift des jenigen tragen, der die Blutproben für die blutgruppen-serologischen Untersuchungen entnommen hat.

Anforderungsbeleg Transfusionsmedizin

Für Patienten, deren Behandlungskosten nach dem Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung von den Krankenkassen übernommen werden, benötigen wir für die Kostenerstattung zusätzlich ein ausgefülltes Rezept gemäß nachfolgendem Muster:

Rezept

Rezept

Bitte achten Sie darauf, falls die Patienten von der Rezeptgebühr befreit sind, das Rezept entsprechend auszufüllen. Andernfalls muss die Klinik als berechnende Stelle den Patienten gemäß gesetzlicher Vorgaben die Rezeptgebühr von EUR 10,00 pro Rezept mit getrennter Rechnung berechnen.

Für Patienten, deren Behandlungskosten nach dem Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen werden, benötigen wir für die mit der Ausgabe von Blutprodukten obligaten Laboruntersuchungen (siehe oben) zusätzlich einen ausgefüllten Überweisungsschein Muster 10 des Bundesmantelvertrages.

Bitte beachten Sie, dass auf Grund geänderter Rechtsvorschriften der KV seit dem 1. Juli 2008 nur noch die neuen Überweisungsscheine Muster 10 („Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“) verwendet werden dürfen. Über unser Sekretariat (Frau Urbanski) können Sie kostenlos Überweisungsscheine anfordern.

Überweisungsschein

Überweisungsschein

Bei unvollständig ausgefüllten Anforderungspapieren behalten wir uns vor, die Bearbeitung der Aufträge abzulehnen.

Über die Auslieferung der Blutprodukte müssen wir uns im Einzelfall abstimmen.